Begleithundeprüfung
Der zweite Schritt und die zweite Prüfung, die ein Hund auf dem Weg zum einsatzfähigen Rettungshund ablegen muss, ist die Begleithundeprüfung.
Dabei stehen der Grundgehorsam und das Verhalten in alltäglichen Situationen im Vordergrund. Es gilt die Prüfungsordnung des VDH/dhv.
Die Begleithundeprüfung besteht aus folgenden Komponenten:
Teil 1 = Unterordnung
findet auf dem Übungsgelände statt, hier werden gleichzeitig immer zwei Teams = Mensch und Hund getestet, sie besteht aus mehreren Teilen
Teil 2 = Verkehrsteil
findet außerhalb des Übungsgeländes, z.B. in einer Fußgängerzone oder auf einem belebten Parkplatz statt
Die Unterordnung besteht aus:
1. Leinenführigkeit
Hundeführer und Hund laufen ein vorgegebenes Schema entsprechend der Prüfungsordnung. Der Hund geht an lockerer Leine bei Fuß. Es sind verschiedene Wendungen, Laufgeschwindigkeiten und Grundstellungen zu zeigen
2. Freifolge
Laufschema wie bei der Leinenführigkeit, Hund läuft jedoch ohne Leine bei Fuß
3. Sitz-Übung
Aus der Grundstellung geht das Team 10 – 15 Schritte bei Fuß. Auf das Kommando „Sitz“ soll sich der Hund schnell und gerade hinsetzen und sitzen bleiben. Der Hundeführer geht 15 Schritte weiter, dreht sich zu seinem Hund um und geht auf Anweisung des Richters wieder zu ihm zurück.
4. Platz-Übung
Aus der Grundstellung geht das Team (Mensch und Hund) 10 – 15 Schritte bei Fuß. Auf das Kommando „Platz“ soll sich der Hund schnell und gerade hinlegen und liegen bleiben. Der Hundeführer geht 30 Schritte weiter, dreht sich zu seinem Hund um. Auf Aufforderung des Richters ruft er ihn zu sich heran. Der Hund soll schnell zu seinem Hundeführer kommen, sich vor diesen setzen und abschließend wieder die Grundstellung einnehmen.
5. Ablegen unter Ablenkung
Der Hund des zweiten Teams wird an der Seite des Übungsgeländes abgelegt. Der Hundeführer steht in 30 Meter Entfernung mit dem Rücken zum Hund. Der Hund soll liegen bleiben und sich ruhig verhalten. Während der Hund abliegt, führt das erste Team (Mensch und Hund) Teil 1-4, wie oben beschrieben, auf dem Übungsgelände aus.
Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Flächensuchhundeprüfung. Anders als beim Flächensuchhund ist bei unseren Mantrailern hier keine Begleithundeprüfung gefordert, da Diese anders arbeitet, wie in der Fläche:
Dabei erhält der Hund die komplette Führung und er muss in der Lage sein, seinen Willen beharrlich durchzusetzen und eventuelle Signale oder unbewusste Hilfen des Menschen zu ignorieren.
Es ist uns aber wichtig, ein gewisses Maß an Gehorsam zu halten und damit auch bei unserer präventiven Arbeit mit den Menschen, denen wir helfend zur Seite stehen, unsere Hunde in der Lage sein können, den Menschen das von uns gewünschte Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Darum eignet sich der Hundeführerschein oder Teamtest besser für unsere Mantrailer.